Energie-Zertifizierung für Gebäude

Als Ihr Makler für den Verkauf von Immobilien informieren wir Sie, dass bestehende Gebäude oder deren Nutzungseinheiten, die verkauft werden, ab dem 1.7.2013 einen gültigen Energieausweis haben müssen, der dem Käufer vor dem Abschluss eines Kaufvertrags zur Überprüfung vorgelegt werden muss.

Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (Vorschriften für die Energiebilanz von Gebäuden und die Energieausweise für Gebäude) vorsieht, dass in den Anzeigen, die in den Medien veröffentlicht werden und die sich auf den Verkauf von Gebäuden beziehen, die einen Energieausweis haben müssen, auch die Energieeffizienzklasse dieses Gebäudes oder seiner nutzbaren Einheiten angegeben werden muss.

Um Ihnen einen kompletten Service anbieten zu können und das Verfahren für die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu vereinfachen, haben wir für unsere Kunden die Zusammenarbeit mit einer lizenzierten Fachkraft für die Durchführung der Energie-Audits von Gebäuden und der Energiezertifizierung ermöglicht.
In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage haben wir für Sie mit unseren Partnern auch günstigere Konditionene für Dienstleistungen ausgehandelt sowie auch die Möglichkeit, in Raten zu bezahlen!